B. A. Translations


B.A. Translations wird von Mag.iur. Bassel Ali geleitet, der allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Übersetzer und Dolmetscher ist und über Abschlüsse in Rechtswissenschaften, Dolmetschen und Immobilien verfügt.  Er ist Mitglied des ÖVGD (Österreichischer Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzer und Dolmetscher), der Universitas Austria (Dolmetscher- und Übersetzerverband) und der irakischen Anwaltskammer. Seine Sprachkenntnisse umfassen Arabisch, Deutsch und Englisch. Er ist Experte und Berater in Integrationsfragen sowie im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Darüber hinaus ist er im Irak als Rechtsanwalt zugelassen und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in Rechts- und Gerichtsangelegenheiten in Österreich. Als geprüfter und diplomierter Immobilienmaklerassistent bietet er auch Investitionsberatung an.


Mit Hauptsitz in Wien, Österreich, ist B. A. Translations ist weltweit tätig und bietet eine breite Palette an Sprachdienstleistungen wie Übersetzen, Dolmetschen, Redigieren, Korrekturlesen und Coaching an. Unsere Arbeit zeichnet sich durch hohe Qualität, Professionalität, Flexibilität, Genauigkeit und Zuverlässigkeit zu günstigen Festpreisen ohne Aufschläge aus.


B.A. Translations bietet beglaubigte Übersetzungen offizieller und privater Dokumente in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Persisch, Urdu und Albanisch.


Eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit österreichischen Behörden, Gerichten, der Polizei, verschiedenen österreichischen Ministerien sowie staatlichen Institutionen zeichnet B.A. Translations aus. Darüber hinaus wurden wir bereits mehrfach für Übersetzungen von Botschaften und anderen diplomatischen Vertretungen sowohl in Wien als auch in Dubai, Bagdad, Amman, Damaskus und vielen anderen Städten ausgewählt.

 

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt einen Gerichtsdolmetscher mit der Beglaubigungsklausel, seinem Amtssiegel und seiner Unterschrift die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaltext.

Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn es sich um amtliche Dokumente handelt, die den österreichischen Behörden oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen vorgelegt werden müssen.

Aufgrund die der Beglaubigung der getreu angefertigten Übersetzung durch den Gerichtsdolmetscher wird das Dokument rechtlich verbindlich, daher werden auch ausschließlich von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen angefertigte beglaubigte Übersetzungen von den Behörden anerkannt.